Fachleistung/Einzelbegleitung
Fachleistungsstunden können für die Leistungserbringung im ambulanten Bereich der Eingliederungshilfe im Rahmen von § 53,54 SGB XII mit
den Leistungsträgern( Jugendamt, Sozialamt, ASD) vereinbart werden. Träger der Jugendhilfe und Sozialtherapie können auf Honorarbasis auf meine Leistungen zurückgreifen. Es können individuelle
Leistungen, Umfang, Zeitraum und Maßnahmen vereinbart werden.
Darüberhinaus ist auch eine Lebensbegleitung nach einem Psychatrieaufenthalt, oder größeren Lebenskrisen möglich.
Für weitere Individuelle Begleitungsmöglichkeiten können Sie mich gerne anfragen.